Das neue Weinrecht

Donnerstag, 28.04.2022, 19:30 Uhr im Atelier der Lindenbrauerei Unna

In den romanischen Ländern wird traditionell die Qualität von Weinen über die Herkunft und die erzeugte Menge definiert. In Deutschland dagegen war bisher der Zuckergehalt des Mostes weitgehend maßgebend für die Qualitätsbegriffe deutscher Weine. Durch die Weinrechtsreform der EU über die Neuregelung der gemeinsamen Marktorganisation von 2009 sind zahlreiche Änderungen, insbesondere „geschützte Ursprungsbezeichnungen“ oder „geschützte geografische Angaben“, in das deutsche Weinrecht eingebracht worden. Das traditionelle gesamte deutsche Qualitäts- und Prädikatsweinsystem wurde aber durch Anwendung der in der EU-Verordnung genannten „bestehende geschützte traditionelle Begriffe“ weitgehend beibehalten.

Da der Zuckergehalt des Mostes allein nicht qualitätsbestimmend ist, sondern die Qualität auch von Faktoren wie die Lage und Böden der Weinberge, das Klima, der Ertragsmenge und der Traubenqualität abhängt und weil das deutsche Prädikatsweinsystem im Ausland nicht verstanden wird, haben in den Folgejahren insbesondere der Verband der Prädikatswinzer (VDP) aber auch viele Einzelwinzer und einzelne Genossenschaften die Qualität ihrer Weine anders definiert.

Nach jahrelangen Diskussionen und Ringen des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit verschiedenen Weinverbänden und Interessenvertretungen, ist nun Anfang 2021 eine Neufassung des Weingesetzes verabschiedet und ergänzend im Mai 2021 die Weinverordnung geändert worden. Damit wird nun auch für das deutsche Qualitätsweinsystem das an der geografischen Herkunft orientierten romanische System eingeführt. Die neuen Regelungen gelten verbindlich ab dem Weinjahrgang 2026.

Welche Änderungen konkret das neue Weinrecht enthält und welche Auswirkungen die Änderungen haben, aber auch einen historischen Abriss sowie Hintergründe zu den Qualitätsbegriffen werde ich euch in dieser Veranstaltung näher bringen.

Selbstverständlich soll an diesem Abend auch der Genuss nicht zu kurz kommen, deshalb werden wir -passend zum „trockenen“ Thema“- auch entsprechende Weine ausschenken.

Eins bleibt aber auch mit dem neuen Weinrecht bestehen:
„Wein schmeckt oder schmeckt nicht“.

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